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Diese Petition wurde beendet
Kinder müssen sich auf ihre Rechte im Grundgesetz und in der Kinderrechtskonvention verlassen können.

Kinder müssen sich auf ihre Rechte im Grundgesetz und in der Kinderrechtskonvention verlassen können.

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Hannelore T.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Frau Familienministerin Dr. Schröder und der Deutsche Bundestag

Die Beschneidung Unmündiger ist eine Körpververletzung. Es werden die Rechte der Kinder verletzt, es werden die Rechte der Kinder gemäß der Kinderrechtskonvention verletzt. Stoppen Sie die Körperverletzung, unterschreiben Sie die Petition

http://www.koeln-komplett.com/briefdrgauck.pdf

https://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.dr-michael-paul.de%2Fimages%2FStellungnahme_Beschneidung_Dr_Michael_Paul.pdf&h=9AQFPgepN

http://www.koeln-komplett.com/AntwortAnDrPaul.pdf

"Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidungen bei Jungen: „Gesetzentwurf entspricht Kindeswohl!“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks, Rolf Schwanitz und Diana Golze von der Fraktion die Linke nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen.

Dr. Wolfram Hartmann, BVKJ-Präsident: „Anders als bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir ablehnen, berücksichtigt der nun vorgelegte Gesetzentwurf das Kindeswohl und das Recht auf körperliche Unversehrtheit Minderjähriger. Jungen werden somit in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht schlechter gestellt als Mädchen. Der Gesetzentwurf ist daher ein guter Kompromiss. Er entspricht weitgehend den Forderungen des BVKJ und dem neuen Bundeskinderschutzgesetz. Nicht einwilligungsfähige Jungen können nicht mehr ohne ihre Einwilligung irreversiblen Eingriffen an ihrer intakten Körperoberfläche ausgesetzt werden. Wir Kinder- und Jugendärzte hoffen, dass dieser Kompromissvorschlag eine klare Mehrheit im Deutschen Bundestag findet und der Vorschlag der Bundesregierung abgelehnt wird.“

http://www.humanismus.de/pressemitteilung/gesellschaft-braucht-gesetz-nicht

Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung


Der Kölner Stadtanzeiger berichtet fast in jeder Ausgabe über die
Beschneidung von Jungen in Islam und Judentum. Es gibt sehr viele Leserbriefe
zu dem Urteil des Kölner Landgerichts, dass die Beschneidung von minderjährigen
Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich strafbar ist -auch wenn die Eltern zustimmen.
Mich macht diese Diskussion ziemlich wütend. Wir leben in Deutschland. Wir haben ein Grundgesetz.
Das Grundgesetz gilt für Juden, für Islamisten, für Katholiken, für Protestanten, für Buddisten, für die
Zeugen Jehovas, für die Scientologisten also, es gilt für den Bundesbürger, egal ob er einer Religionsgemeinschaft
angehört oder nicht. Und alle diese Bürger haben gefälligst das Grundgesetz zu achten, und wer das nicht tut,
sollte bestraft werden.. Wenn jemand nicht mit dem deutschen Grundgesetz übereinstimmt, sollte er/sie aus Deutschland
wegziehen. Es wird ja schon das betäubungslose Schächten, obwohl es gegen das Tierschutzgesetz verstößt,
über das Grundgesetz gestellt. Werden jedtzt alle die vielen unterschiedlichen Religionen über das Grundgesetz
gestellt? Warum diskutieren wir hier über die Religionen? Wer gegen das Grundgesetz verstößt, egal welcher
Religionsgemeinschaft diese Person angehört, muss hierfür bestraft werden. Ich finde es verwerflich, diktatorisch,
undemokratisch und egoistisch, wenn hier Personen ihres persönlichen Glaubens ihre Religion über das deutsche
Grundgesetz stellen.
Ich möchte auch sagen, dass die katholische Kirche Kondome verbietet, d.h. auch, dass die katholische Kirche
Sex oder Liebe machen verbietet mit Kondomen. Wir alle wissen, wie unverantwortlich das ist und dass deshalb
viele Philantropen sich für die Aidskranken gerade in Afrika einsetzen. In andern Religionen werden Frauen gesteinigt, Es werden auch in Deutschland Genitalverstümmelungen vorgenommen. Vereine, die sich für die Mädchen gegen Genitalverstümmelungen einsetzen, bekommen sogar Morddrohungen.

Es passieren in allen Religionen Dinge, die uns vor Grauen erstarren lassen.
Da hilft nur die Aufklärung der Kinder schon in den Kindergärten. Alle Religionen werden ihre "Biestereien" verteidigen.
Aber über alledem sollte doch unser Grundgesetz stehen und den Kindern und Menschen zu ihren Rechten verhelfen
und das hat die 1. Kleine Strafkammer des Kölner Landgerichts getan.


ICH BITTE AUCH DIE PETITON


"Opferschutz vor Täterschutz" Kindeswohl vor Täterschutz.

ZU UNTERSCHREIBEN

Diese Angelegenheit ist mir wirklich wichtig und gemeinsam können wir etwas tun! Jeder, der unterzeichnet, bringt uns unserem Ziel von 10,000 Unterschriften näher und hilft mit Druck aufzubauen. Seid Ihr dabei?


Klickt hier, um mehr darüber zu erfahren und die Petition zu unterzeichnen:
https://www.avaaz.org/de/petition/Opferschutz_vor_Taterschutz_Kindeswohl_vor_Taterschutz/

Kampagnen wie diese beginnen immer klein, aber sie wachsen, wenn Menschen wie wir mitmachen -- bitte nehmt Euch gleich einen Moment Zeit und helft mit, indem Ihr die Petition unterzeichnet und weiterverbreitet.


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