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Folter muss in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen werden
Helmut G.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
DEUTSCHER BUNDESTAG
In Deutschland ist der Foltertatbestand gemäß Art. 4 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 (BGBl. 1990 II, S. 246) immer noch nicht umgesetzt !
siehe: http://www.aufenthaltstitel.de/folter.html
Deutschland wurde deswegen schon mehrmmals ermahnt !
siehe :http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CAT/cat_state_report_germany_5_2009_cobs_2011_de.pdf
Wir fordern deshalb vom Deutschen Bundestag den Foltertatbestand sofort in das deutsche Strafgesetzbuch aufzunehmen !
Helmut Gobsch
Anerkannter ehemaliger politischer Häftling
Opfer kommunistischer Verbrechen
Telefon : 0345 - 80 40 559
e-mail: helmut@gobsch.de
siehe: http://www.aufenthaltstitel.de/folter.html
Deutschland wurde deswegen schon mehrmmals ermahnt !
siehe :http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CAT/cat_state_report_germany_5_2009_cobs_2011_de.pdf
Wir fordern deshalb vom Deutschen Bundestag den Foltertatbestand sofort in das deutsche Strafgesetzbuch aufzunehmen !
Helmut Gobsch
Anerkannter ehemaliger politischer Häftling
Opfer kommunistischer Verbrechen
Telefon : 0345 - 80 40 559
e-mail: helmut@gobsch.de
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