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Hände weg: Eu-Kommission will kommunale Selbstverwaltung abschaffen

Hände weg: Eu-Kommission will kommunale Selbstverwaltung abschaffen

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Diese Petition wurde von Michel M. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Michel M.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Wir befürchten, dass die EU-Kommission mit Hilfe des Beihilferechts die öffentlichen Versorgungsstrukturen in Deutschland zerschlagen und so hintenherum privatisieren will. Das macht sie sehr geschickt:

• Es geht gegen einen kleinen Zweckverband, für den sich kaum jemand inte-ressiert.
• Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung erledigt wichtige Aufgaben, die viele Menschen
abstoßen.
• Die Materie ist trocken und das Verfahren wegen seiner Komplexität sehr schwer zu
durchdringen. Es wird über Bande gespielt.

Sollte es der EU-Kommission gelingen das Verfahren umzusetzen, wie von ihr vor-gesehen, diktiert sie künftig zentral aus Brüssel wichtige, ganz konkrete Dinge unseres alltäglichen Lebens. Die individuellen Lösungen der Kommunalwirtschaft werden nicht mehr möglich sein. Das wird die Trinkwasserversorgung ebenso betreffen, wie den Rettungsdienst, den Abwasser- und Abfallbereich, den öffentlichen Nahverkehr und die kommunale Energieversorgung, ...

Aber der Reihe nach:
Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung besteht aus den Kreisen und kreisfreien Städten von Rheinland-Pfalz, dem Saarland und zwei hessischen Kreisen. Er er-bringt Entsorgungsleistungen im Bereich der Tierseuchenvorbeugung gegen Gebühren. Die Kalkulation der Gebühren ist gesetzlich streng reglementiert. Nicht alle mit der Aufgabe anfallenden Kosten dürfen in die Gebühren eingerechnet werden, obwohl sie tatsächlich entstehen, sondern werden auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt und von diesen bezahlt. Ein in Deutschland breit angewendetes Verfahren.

Die EU-Kommission behauptet nun auf einen Antrag aus der Privatwirtschaft hin und im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht, dass es sich bei der Tierkörperbeseitigung nicht um eine DAWI (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse) handele und die gezahlten Umlagen deshalb genehmigungsbedürftige Beihilfen seien. Sie fordert deren Rückzahlung rückwirkend bis 1998. Insgesamt sollen etwa 42 Mio. € an die Mitglieder des Zweckverbandes zurückgezahlt werden. Ja, richtig verstanden, die Kreise und Städte, die den Zweckverband bilden, sollen 42 Mio. € quasi an sich selbst zurück bezahlen.
Der Punkt ist, die EU-Kommission besteht darauf, dass das Geld tatsächlich fließt. Natürlich hat der Zweckverband keine 42 Mio. €, weil das Geld längst investiert wur-de. Er darf sich das Geld nicht bei den Mitgliedern besorgen, die eine gesetzliche Nachschusspflicht haben (ein Zweckverband ist nicht insolvenzfähig). Auch einen günstigen Kommunalkredit erlaubt die EU-Kommission nicht.

Bleibt als einziger, von der EU-Kommission bevorzugter Weg, die Liquidierung des Zweckverbandes mit öffentlicher Ausschreibung der Anlagen und Leistungen, also faktisch die Privatisierung. Zur Erinnerung: Die EU-Kommission ist eine Behörde die prüft, ein Urteil spricht und das Urteil durchsetzt.

Bis hierhin ist es vordergründig ein regionales Problem das mit dem Verlust von etwa 120 Arbeitsplätzen und erheblichen Kosten für die beteiligten Kommunen verbunden ist. Seine Brisanz erhält der Vorgang durch die Begründungen der EU-Kommission, die generalisierenden Charakter hat:
• Die EU-Kommission spricht den Kommunen das Recht ab (und sich selbst zu), zu entscheiden, was alles eine Dienstleistungen von allgemeinem wirt-schaftlichen Interesse (DAWI) ist, für die es eine besondere beihilferechtliche Regelung gibt. DAWI`s sind in Deutschland bislang etwa die Versorgung mit Trinkwasser, die Abwasserentsorgung, der öffentliche Nahverkehr, die Tier-körperbeseitigung usw. Alle diese Bereiche können auf Geheiß der EU-Kommission über das Beihilferecht für private Anbieter zwangsgeöffnet wer-den, wenn sie sich im Verfahren gegen den Zweckverband Tierkörperbeseiti-gung durchsetzt.

• Der EU- Wettbewerbskommissar, Herr Almunia, führt auf die Anfrage eines Europaabgeordneten hin aus, dass die gesetzliche Regelung, die die Insol-venz öffentlicher Betriebe unmöglich macht, möglicherweise selbst ein Beihilfetatbestand sein könnte. Setzt sich die EU-Kommission mit dieser Ansicht durch, wird die Finanzierung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung sehr viel teurer oder sogar unmöglich gemacht. Manch einer klammen Kommune bliebe nichts anderes mehr möglich, als die Privatisierung der Aufgabe.

Es soll Geld der Bürger in großem Stil in die Taschen der Privatindustrie umgeleitet werden. Es geht um einen gigantischen Markt, der deshalb so interessant ist, weil der Bürger in den meisten Fällen nicht mehr ausweichen kann und auf Gedeih und Verderb den privaten Anbietern ausgeliefert ist. Das darf nicht passieren. Bitte unterstützt uns in diesem Kampf und unterschreiben Sie diese Petition.

Der Betriebsrat
betriebsrat@tba.de

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