Aktualisieren Sie Ihre  Cookie-Einstellungen .
Klicken Sie 'Alle zulassen' oder aktivieren Sie die  'Targeting-Cookies'
Indem Sie weiterfahren, akzeptieren Sie die Datenschutzrichtlinien von Avaaz. Diese erläutern, wie Ihre Daten gesichert und genutzt werden können.
Verstanden
Wir verwenden Cookies, um zu analysieren, wie Besucher diese Website nutzen und um Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten. Hier finden Sie unsere Cookie-Richtlinie .
OK
Rettet die häusliche Pflege!

Rettet die häusliche Pflege!

1 haben unterzeichnet. Erreichen wir
50 Unterschriften

Schließen Sie Ihre Unterschrift ab

,
Avaaz.org schützt Ihre persönlichen Daten und wird Sie über diese und ähnliche Kampagnen auf dem Laufenden halten.
Diese Petition wurde von Marc F. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Marc F.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
An die Regierung, die Gesundheitsminister und die Krankenkassen Deutschlands

Die Häusliche Pflege ist in Gefahr!

Seit vielen Jahren leisten die kirchlichen Sozialstationen wertvolle Dienste für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Nun aber schreiben über 60 % der Sozialstationen von Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg rote Zahlen!

Das liegt daran, dass Politik und Krankenkassen sich schon über Jahre hinweg weigern, die Leistungen der Stationen so zu vergüten, dass diese ihren Mitarbeitern faire Tariflöhne zahlen können. Wir tun es trotzdem! Aber viele Sozialstationen würden deshalb in den nächsten 5 Jahren schließen müssen, wenn sich nicht grundlegend etwas ändert.


Ein Beispiel aus der Praxis:

Herr S., 81 Jahre, allein lebend, leidet an Demenz, ist schwerhörig und neigt zu Stürzen. Bei Herrn S. werden in einem Hausbesuch fünf Leistungen durchgeführt. Es handelt sich dabei um die Blut-zuckerkontrolle, die subkutane Injektion, die Medikamentengabe, Augentropfen (beidseitig) und das Anziehen von Kompressions-strümpfen. Wie man an den Leistungen und den Diagnosen erkennen kann, ist daher ein erhöhter Zeitaufwand notwendig, um eine adäquate Versorgung zu leisten.
Die Krankenkasse zahlt der Sozialstation hierfür 9,04 Euro pro Tag - die Anreise und notwendige Dokumentation inbegriffen. Wie soll eine Sozialstation damit wirtschaften können?

Unterstützen sie unsere Petition, damit unsere Mitarbeiter auch weiterhin die häusliche Pflege unter menschenwürdigen Bedingungen leisten können!

Weitere Infos: www.pflege-hat-wert.de




BEGRÜNDUNG

Zu Forderung 1: Refinanzierung der Tariflöhne

Die wirtschaftliche Situation der kirchlichen Sozialstationen in Baden-Württemberg ist prekär. Seit Jahren werden die nachweislich vorhandenen tariflichen und sonstigen Kosten-steigerungen trotz langwieriger Verhandlungen von den Krankenkassen nicht refinanziert oder anders ausgedrückt: die Bezahlung nach Tarif scheint die Krankenkassen nicht zu interessieren.

Die Personalkosten sind in den letzten neun Jahren allein durch Tarifsteigerungen um 17 Prozentpunkte gewachsen. Dabei orientieren sich unsere Tarife lediglich am TVöD-Niveau. Nicht eingerechnet sind dabei die Einmalzahlungen sowie die gestiegenen Sachkosten wie z.B. die Benzinpreise oder Kosten durch immer mehr gesetzliche Anforderungen zur Qualitätssicherung und Dokumentation. Dem steht im Bereich der Häuslichen Krankenpflege eine Erhöhung der Pflegevergütung um lediglich acht Prozentpunkte gegenüber. Das bedeutet: Über die Hälfte der Personalkostensteigerungen in den letzten neun Jahren wurden nicht refinanziert.

Nur durch die Unterstützung von Krankenpflegevereinen, Kirchengemeinden oder vereinzelt durch Kommunen sowie durch Spenden konnten die Dienste die Versorgung der kranken und pflegebedürftigen Menschen in unserem Land aufrecht erhalten. Immer kritischer wird von diesen Partnern jedoch nachgefragt: Warum sollen wir für Defizite einstehen, die eigentlich von den Kranken- und Pflegekassen getragen werden müssten?

Die angespannte wirtschaftliche Lage führte zur notwendigen Straffung von Arbeitsabläufen und zur Ausschöpfung von Reserven. Die Grenzen dieses Rationalisierungspotentials sind aber längst erreicht, wenn die Qualität der Leistungserbringung nicht massiv beeinträchtigt und die angemessene Tarifentlohnung unserer Pflegekräfte nicht in Frage gestellt werden soll. Wir haben nur dann attraktive Arbeitsplätze zu bieten, wenn diese gut bezahlt und von der Gesellschaft anerkannt werden.

Warum jedoch gelingt es nicht, zu angemessenen Ergebnissen zu kommen, ja, warum entsteht der Eindruck, es seien Scheinverhandlungen? Obwohl die Vertreter der Kassen regelmäßig Nachweise der kalkulierten Kostensteigerungen von den Pflegeanbietern fordern, sind sie nicht bereit, einer Vergütungserhöhung im nachgewiesenen Umfang zuzustimmen. Sie beziehen sich vielmehr auf die jeweils vom Bundesministerium für Gesundheit festgestellte Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen (also der Entwicklung der Löhne und Gehälter) und bezeichnen dies als maximalen Verhandlungsspielraum.

Dabei ist gewiss, dass die dringend notwendige Erhöhung im Bereich der Häuslichen Krankenpflege mit Sicherheit nicht den Grundsatz der Beitragssatzstabilität gefährdet. Denn die Ausgaben für die Häusliche Krankenpflege machen bei den Krankenkassen nicht einmal zwei Prozent ihrer Gesamtausgaben aus, während die interne Verwaltung mit fünf Prozent zu Buche schlägt.

Angesichts der derzeit guten Kassenlage der Krankenkasse ist es nach Meinung der Träger der ambulanten Pflege unverantwortlich, dass auch nach langwierigen Verhandlungen keine Vergütungserhöhung erzielt werden konnte, die den nachweislich vorhandenen Kostensteigerungen entsprochen hätte. Es ist ein Affront gegenüber den engagierten Dienstleistern in der ambulanten Pflege, wenn zwar die gute Qualität gelobt, aber die angemessene Bezahlung fachlich guter Leistungen verwehrt wird.

Zu Forderung 2: Entbürokratisierung in der Pflege

Die Erhöhung der Pflegevergütungen ist nur ein Teil unserer Forderungen. Die zunehmende Bürokratisierung ist für die Sozialstationen ein Kostenfaktor, der nicht unterschätzt werden darf. Laut Statistischem Bundesamt von 2012 wird rund 40 Prozent der Arbeitszeit einer Pflegekraft für die Dokumentation und das Ausfüllen von Formularen verwendet. Der Verwaltungsaufwand verursacht Kosten, die Zeit kommt nicht der Pflege zugute.

Insgesamt ist die zunehmende Bürokratisierung ein Kostenfaktor, der nicht unterschätzt werden darf. Zum ersten Mal hat das Statistische Bundesamt den Bürokratieaufwand in der Pflege ermittelt. Danach belaufen sich dafür die jährlichen Kosten auf 2,7 Milliarden Euro. Allein in der Häuslichen Krankenpflege summieren sich die Bürokratiekosten auf 191 Millionen Euro, die bei Leistungserbringern und Krankenversicherungen entstehen.

Zu Forderung 3: Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens!

Das aufwändige Antragsverfahren bei der Häuslichen Krankenpflege führt zu einer horrenden Kostensteigerung, die von den Kassen nicht finanziert wird. Die Dienste können nur solche Leistungen erbringen, die die Ärzte verordnen, wie Wundversorgung, Medikamentengabe etc. Die Zusammenarbeit mit den Ärzten ist hier im Regelfall sehr gut. Problematisch ist jedoch, dass Kassen oft ärztlich verordnete Leistungen ablehnen oder Verordnungen verändern. Denn im Gegensatz zu anderen ärztlichen Verschreibungen gibt es hier den Genehmigungsvorbehalt durch die Kassen. Beispiele sind:

· Trotz vorliegender ärztlicher Verordnungen werden von den Krankenkassen bei den Pflegediensten zusätzliche Dokumente (Wundprotokoll, Medikamentenplan etc.) angefordert, bevor über eine Leistung entschieden wird.

· Krankenkassen kürzen Dauer und Häufigkeit von ärztlich verordneten Leistungen, wodurch die Erreichung des Therapieziels in Frage gestellt wird.

Pflegedienste übernehmen dabei unentgeltlich Aufgaben, z.B. die Übermittlung relevanter Unterlagen. Werden Verordnungen vom Arzt nicht ordnungsgemäß (z.B. vollständig) ausgefüllt, bekommen die Sozialstationen Rückfragen mit entsprechendem Klärungsaufwand oder es kommt zu Ablehnung der Leistungen.

All dies führt zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand für den Pflegedienst mit Arzt, Versichertem und Krankenkasse. Da die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen oft überfordert sind, sind es vor allem die Pflegedienste, die sich für die Pflegebedürftigen engagieren. Unsere Erfahrung zeigen: Krankenkassen haben häufiger die Kosteneinsparung und nicht die Interessen ihrer Versicherten im Blick.

Zu Forderung 4: Anpassung der Vergütungs-Systematik an das Leistungsgeschehen!

In der Häuslichen Krankenpflege werden nicht die einzelnen Leistungen, die erbracht werden, bezahlt, sondern diese Leistungen sind Leistungsgruppen zugeordnet. Kritisch ist, dass pro Hausbesuch nur eine Leistungsgruppe vergütet wird, egal ob eine oder mehrere Leistungen erbracht werden, ob die Anfahrt 100 Meter oder 10 km beträgt.

Die unterschiedliche Ausgestaltung der Rahmenverträge und Preisvereinbarungen führen zu weiterem Aufwand und macht die Steuerung der Leistungserbringung schwierig. Zwar stehen allen Versicherten die gleichen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege zu. Doch bei einem Versicherten der Ersatzkassen darf neben den Pflegefachkräften auch eine Hebamme oder eine Heilerzieherin eine verordnete Blutdruckmessung oder eine andere „einfache“ Behandlungspflege durchführen. Bei allen anderen Kassengruppen können diese Berufsgruppen nicht eingesetzt werden. Ist ein Versicherter mit multiresistenten Keimen besetzt und müssen spezielle Schutzmaßnahmen ergriffen werden, so sind diese Kosten bei einer Kasse mit der Abrechnung des Leistungsgruppenpreises abgegolten, mit anderen Kassengruppen erfolgt eine gesonderte Abrechnung einer Pauschale. Rechnungen gegenüber der AOK können auf elektronischem Weg übermittelt werden, diese Möglichkeit ist bei anderen Kassengruppen nicht gegeben.

Gepostet (Aktualisiert )
Als unangemessen melden
Es gab einen Fehler beim Senden deiner Dateien und/oder Reports