Aktualisieren Sie Ihre  Cookie-Einstellungen .
Klicken Sie 'Alle zulassen' oder aktivieren Sie die  'Targeting-Cookies'
Indem Sie weiterfahren, akzeptieren Sie die Datenschutzrichtlinien von Avaaz. Diese erläutern, wie Ihre Daten gesichert und genutzt werden können.
Verstanden
Wir verwenden Cookies, um zu analysieren, wie Besucher diese Website nutzen und um Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten. Hier finden Sie unsere Cookie-Richtlinie .
OK
Stoppt HoheitsGEWALT-MISSBRAUCH der Kärntner Landesregierung und des Verwaltungsgerichtshofs!

Stoppt HoheitsGEWALT-MISSBRAUCH der Kärntner Landesregierung und des Verwaltungsgerichtshofs!

1 haben unterzeichnet. Erreichen wir
50 Unterschriften

Schließen Sie Ihre Unterschrift ab

,
Avaaz.org schützt Ihre persönlichen Daten und wird Sie über diese und ähnliche Kampagnen auf dem Laufenden halten.
Diese Petition wurde von erich D. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
erich D.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
LH Dörfler & BK Faymann - als Vertreter ihrer Hoheitsgebiete!
Weil wir durch Hitler "Behördengewalt-Missbrauch" schon einmal erleiden mussten und wir uns einer Behörden-Willkür NIE mehr nähern dürfen! Ausflüchte, Tarnung & Täuschung, von wegen „eh-rechtsstaatlich…“ sind längst durchschaut! Von Verantwortlichen wird bloße Schutzbehauptung „Rechtsstaatlichkeit, innerstaatliches Höchstgericht…“ geträllert, ungeachtet, dass ausjudiziert - bei diesem Staatsgewalt-Missbrauch - nicht mit anwendungsvorrangigem supra- und internationalem Recht gleich zu setzen ist! Sonst bräuchten wir keinen EGMR und keinen EuGH, bei dem AUT, wegen schädigender Umsetzungsmängel der EuDSRL verklagt ist. Die Petition verhindere im Einzelfall eine gewaltherrschaftliche Entscheidung und mobilisiere Regulierungseinrichtungen. Machtmissbrauch ist – UNBESTREITBAR durch StA… Strafgericht… - dokumentiert durch öffentliche staatliche Urkunden - LINK: [Diktatur löst Demokratie ab].
Die StA, die Justizministerin, regulierte nicht, weil der VwGH durch seine Verletzung – AUCH - das RECHT des STAATES auf OBJEKTIVE Verfahren schädigte (LINK). Zum maßgebenden Beschwerde-Punkt, schädigender RAUB des PARTEIEN-GEHÖRS und Richtlinien widrige Verarbeitung SENSIBLER DATEN - wurde KEIN EINZIGES SACHLICHES WORT im „Entscheid“ erwähnt: RECHTSVERWEIGERUNG, NICHTIGKEIT, MRK-VERLETZUNG, DATENSCHUTZ-RICHTLINIEN-SCHÄDIGUNG!
AUT-Medien fürchten BREITESTES öffentliches Interesse und erfassen pures Geschwätz von Verantwortlichen – OHNE RÜCKSICHT ZITIERTER öffentlicher staatlicher Urkunden! Dass RECHTLICHE Schandtaten von RECHTSKUNDIGEN in ihrer gebührlichen Dimension besser erfasst werden können, will in Redaktionen nicht wahrgenommen werden?

Gepostet (Aktualisiert )
Als unangemessen melden
Es gab einen Fehler beim Senden deiner Dateien und/oder Reports