Stoppt das Massenabmahnwesen im Urheberrecht
Gepostet November 14, 2012
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Alle Erstabmahnungen gegen juristische und natürliche Personen, die unter Verdacht stehen gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben, sollen durch ein primäres, gebühren- und anspruchsfreies sowie erziehendes, namentlich als Warnhinweis zu definiertes Schreiben, verwarnt werden. Erst im Wiederholungsfall darf der Verletzte Urheber/Rechteinhaber bzw. Rechteverwerter kostenpflichtig diesen Rechtsverstoß geltend machen. Dieses Recht soll in das Urheberrechtsgesetz integriert werden.
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