Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, so umzusetzen wie es momentan praktiziert wird, ist ein absolutes Armutszeugnis für die deutschen Politiker
Straßburg – Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgt in Deutschland für Empörung.
Die Straßburger Richter sprachen drei mehrfach vorbestraften und als gefährlich eingestuften Sexualstraftätern wegen nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung insgesamt 125 000 Euro Haftentschädigung zu – auf Steuerzahlerkosten! Zudem müssen die Männer freigelassen werden.
Die Praxis in Deutschland verstoße gegen die Menschenrechte, entschied der Gerichtshof.
Aber was ist mit den Opfern der Straftäter?
• Joachim R.s (54) Tochter Stephanie wurde im Jahr 2006 in Dresden von Sextäter Mario M. gefangenen gehalten, immer wieder vergewaltigt.
Der Vater klagt an: „Es ist eine Schweinerei, dass diese Straftäter jetzt eine Entschädigung erhalten. Wir müssen für Geld betteln und kämpfen. Es geht uns hundsmiserabel bei solchen Meldungen. Wie Betroffene auf solche Gerichtsentscheidungen reagieren, interessiert offenbar niemanden.“
• Wie es Betroffenen jetzt mit dem Urteil geht, weiß
auch Helmut Rüster von der Opferschutzorganisation „Weisser
Ring“:
„Viele Menschen fragen sich, ob
aus Straßburg die falschen Signale gesetzt werden. Es sind
gefährliche Schwerverbrecher und trotzdem bekommen sie Geld. Bei
Opfern sind Entschädigungen nicht so hoch.“
• CDU-Innenexperte Wolfgang
Bosbach (58) kritisiert das Urteil scharf:
„Entschädigungen
für die Schwerverbrecher wären eine erneute Demütigung der Opfer.
Die zuständigen Regierungen sollten deshalb jetzt genau prüfen, ob
die Entscheidung für Deutschland tatsächlich bindend sein muss.”
Und weiter: „Das Urteil steht im Gegensatz zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, das zu Recht eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung erlaubt. In manchen Fällen kann ein Richter bei
der Urteilsverkündung nicht wissen, dass ein Schwerverbrecher in der
Haft jede Therapie ablehnen wird und deshalb eine Gefahr für die
Öffentlichkeit ist.“
• Joachim Lenders von der Deutschen
Polizeigewerkschaft:
„Polizisten
müssen die Straftäter nicht nur fangen, sondern auch noch bewachen,
wenn sie entlassen werden, damit sie nicht wieder etwas anstellen.
Man fasst sich an den Kopf, wenn man hört, dass die Verbrecher auch
noch Entschädigungen bekommen.“
• Polizeihauptkommissar Lothar Engel (54, Mitglied der
GdP) überwacht mit Kollegen in Heinsberg (NRW) einen weiteren
bereits aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter:
„Es
kann nicht sein, dass gefährliche Verbrecher wie Mörder oder
Sexualstraftäter frei kommen, weil die Gesetze lückenhaft sind.
Hier müssen wir schon eine 24-Stunden-Überwachung für einen
freigelassenen Gewalttäter stemmen. Dadurch fehlen die Kollegen
natürlich an anderen Stellen, das Personal ist ohnehin knapp. Die
Fälle in Duisburg und Steinfurt, wo aus der Sicherungsverwahrung
entlassene Sexualstraftäter wieder rückfällig geworden sind, sind
klare Belege, dass wir mit unserer kritischen Haltung recht haben.
• Opfer-Jurist Thomas
Kämmer betreut seit sieben Jahren bundesweit
Gewaltopfer:
„Dass die Beschwerdeführer jetzt mit Geld
entschädigt werden und Hoffnung auf Freiheit haben, ist ein
absolutes Armutszeugnis für die deutschen Politiker. Das sind
Schwerverbrecher, die Opfern viel Leid zugefügt haben. Es ist ja
nicht ausgeschlossen, dass die Verurteilten wieder eine Straftat
begehen.“