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Diese Petition wurde beendet
Freie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Klagen bzgl. ESM

Freie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Klagen bzgl. ESM

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Christoph M.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Freie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Klagen bzgl. ESM

Das Bundesverfassungsgericht wird von Politikern und Medien unter Druck gesetzt, die Klagen gegen den ESM abzulehnen (siehe z.B. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verhandlung-vor-bundesverfassungsgericht-der-bundesbankpraesident-zweifelt-an-den-esm-regeln-11816452.html ).
Mehrfach haben Sprecher des BuVG deutlich gemacht, dass auf die Auswirkungen der Entscheidungen u.a. auf "die Märkte" Rücksicht genommen werde (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/kommentar-die-angst-vor-den-maerkten-11816081.html ).

Der Druck wird aufgebaut indem eine Alternativlosigkeit zur Maßnahme ESM behauptet wird, die keinerlei Fundament hat (die Gründe dafür sind weiter unten ausgeführt).

Wir bitten das Bundesverfassungsgericht und im besonderen den zuständigen Vorsitzenden Andreas Voßkuhle, aufgrund demokratischer Rechtsprechung auf Basis des Grundgesetzes und der Sinngebung durch dessen Gründerväter zu entscheiden und nicht auf falsche Behauptungen bezüglich ESM Rücksicht zu nehmen.

Begründung:

1. Es gibt bessere und rechtsstaatliche Alternativen:

Es gibt sehr viele mögliche Alternativen zum Konstrukt "ESM".

Eine Möglichkeit ist, Staatsfinanzen über die Zentralbank zu finanzieren statt über Finanzmärkte. Die Behauptung, dies sei bezieht sich auf einen singulären Fall, als Deutschland bis 1923 aufgrund der Reparationszahlungen übermäßig viel Geld druckte und so eine Hyperinflation auftrat. Diese Sondersituation kann nicht auf die heutige übertragen werden. Dazu ist der Paragraf 123 des Lissabonner Vertrags nivellieren, was eine einfache Paragrafenänderung darstellt und ein vergleichsweise kleinerer Eingriff ist (die Grundsätze der Demokratie und des Grundgesetzes bleiben dadurch absolut unberührt).

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass alle Regierungen der Eurozone die Schulden ihrer öffentlichen Haushalte über die EZB zum gegenwärtig gültigen Zinssatz von 0,75% refinanzieren.
Damit würden z.B. in Deutschland die jährlichen Zinszahlungen von 65 Mrd. Euro auf 15 Mrd. Euro reduziert werden, was sofort einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt bzw. einen Haushaltsüberschuss ermöglicht.
Die Zinseinnahmen (hier 15 Mrd. Euro) fließen als Seigniorage an die EZB, welche diese wiederum nach heutiger Rechtslage an die Staaten ausschüttet und damit Geld für evtl. notwendige vorübergehende Ausgleichszahlungen zur Verfügung stellen kann.

Nahezu alle Staaten der Eurozone hätten einen Haushaltsüberschuss, wenn sie keine Zinsen zu bezahlen hätten. Z.B. in Deutschland lagen die Zinszahlungen in den letzten 20 Jahren stets über der Neuverschuldung. Das bedeutet, ohne Zinszahlung hätten Staatsschulden abgebaut werden können statt sie auszuweiten.

Nach dieser Refinanzierung kann deshalb auch ein Stopp jeglicher Neuverschuldung der Staaten beschlossen werden. Damit ist auch die Nachhaltigkeit dieser Lösung sichergestellt.
Die Ausweitung der Staatsverschuldung ist dann gestoppt, die Staaten sind vor drohender Insolvenz bewahrt, der Euro gesichert, die Souveränität der Staaten und der Völker wird auf aktuellem Stand gewahrt.

Die volkswirtschaftliche Argumentation bezüglich der Bedeutung der Staatsanleihen für die (privaten) Rentenkassen ist ebenso unrichtig, denn die durch eine Refinanzierung frei werdenden Gelder können alternativ angelegt werden. Z.B. können sie bei der EZB hinterlegt werden. Auch könnten damit z.B. Aufbauprojekte in Griechenland oder Spanien, ähnlich dem KfW Konzept in Deutschland, finanziert werden. Die Kreditnehmer dort würden dann z.B. gegenüber dem Staat haften, der Staat wiederum gegenüber den Versicherungsgesellschaften haften. So würden die Gelder sinnvoll in den realwirtschaftlichen Kreislauf gebracht werden und gleichzeitig die Renten abgesichert werden.


Viele weitere Lösungen im gültigen rechtsrahmen und im Sinne der Demokratie sind möglich, z.B. die Veränderung des Geld-- und Kreditsystems usw., hier sei nur aufgezeigt, dass es sie gibt und dass sie nachhaltig (und nachhaltiger als der ESM) sind. Es besteht keine politische, wirtschaftliche, finanzielle oder staatsrechtliche Notwendigkeit für den ESM.



2. Der ESM ist ein fundamentaler Eingriff in die demokratische Ordnung. Die Einwände sind hinlänglich bekannt und liegen dem Bundesverfassungsgericht vor, hier seien einige der wichtigsten genannt:

• Mit dem ESM wird eine Europäische Superbank geschaffen.
• Die Staaten, die den ESM unterzeichnen, geben ein Stück ihrer Finanzhoheit auf und übergeben diese dem ESM.
• Der ESM kann nach aktueller Ausrichtung mit Staatsgeldern auch Banken "retten" und kann darüber souverän entscheiden.
• Der ESM ist nicht gewählt, nicht demokratisch gewählt, keine Behörde, er ist ein Unternehmen.
• Geleitet wird diese Firma von Gouverneuren und Direktoren, die Gouverneure und Direktoren werden ernannt und NICHT GEWÄHLT
• Alle Angestellten des ESM genießen juristische Immunität. Niemand kann den ESM oder seine Angestellten verklagen.
Andererseits kann der ESM als autonome juristische Person jeden verklagen und sich den Ort der Gerichtsbarkeit selbst wählen.
• Die Bürger der Mitgliedsstaaten haften in letzter Konsequenz mit ihrem Privatvermögen für die Schuld des eigenen Staates.
• Der ESM kann in bestimmten Fällen Gelder anfordern, gegen die das betroffene Land kein Vetorecht einlegen kann
(http://www.welt.de/wirtschaft/article108421052/Euro-Laender-wollen-Rettungsschirm-ohne-Limit.html#disqus_thread )
.....

All dies ist unnötig und zu einem guten Teil noch nicht einmal der Sache dienend, denn die Manipulation des Marktes von Staatsanleihen kann nicht als nachhaltige Lösung wirken, bestenfalls die Entwicklungen hinauszögern. Während dieser Zeit werden staatliche Realvermögen enteignet werden.


Fazit:

Nachhaltige Lösungen sind innerhalb der Rechtsstaatlichkeit und der gegenwärtige Gesetzeslage möglich.
Wenn Politiker in Amt und Parlament den Beschluss fassen, statt dieser Lösungsmöglichkeiten, den Parlamenten einen wichtigen Teil der Macht entziehen und die Souveränität des Staates und des Volkes aufzugeben, um sie einer Organisation ohne demokratische Legitimation und Kontrolle zu übergeben, dann kommt dies unserer Ansicht nach einem Bruch des Amtseids nahe und darf keinesfalls auch noch (auf Druck dieser Politiker hin) durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt werden. Eine Entscheidung darf ausschließlich im Sinne des Grundgesetzes und im Sinne des Volkes erfolgen.

Wir als Teil des Volkes möchten deshalb ausdrücken, dass wir gegen den ESM und für demokratieverträgliche, möglichst sogar demokratiefördernde Lösungen sind, dass wir alternative Lösungen kennen, fordern und mittragen. Wir stellen die Grundrechte der Menschen in Europa über fälschlicherweise behauptete finanzielle "Notwendigkeiten".

Christoph Ulrich Mayer, www.Menschen-gerechte-Gesellschaft.de

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