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Rasche Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung durch höher vergütete "Erstgespräche"

Rasche Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung durch höher vergütete "Erstgespräche"

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Diese Petition wurde von Herbert M. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Herbert M.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
In Deutschland müssen gesetzlich versicherte Patienten trotz hohem Leidensdruck monatelang auf psychotherapeutische "Erstgespräche" ("probatorische Sitzungen") warten. Da solche Erstgespräche trotz gleicher Leistung (50 Minuten) von den Krankenkassen deutlich schlechter vergütet werden (62,10 Euro im Vergleich zu 81,90 Euro bei "genehmigten" Sitzungen), fehlt für Psychotherapeuten der finanzielle Anreiz, Erstgespräche bald und in größerem Umfang anzubieten. Dabei reichen oft schon 1 bis 5 Erstgespräche aus, um einen Patienten rasch seelisch zu entlasten und erste Hilfen aufzuzeigen. Durch eine Beseitigung dieser völlig unverständlichen Ungleichbehandlung von 50minütigen "Erstgesprächen" und 50minütigen "Therapiesitzungen" kann mit hoher Wahrscheinlichkeit die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland deutlich verbessert werden. Ohne eine finanzielle Anpassung bleiben Psychotherapeuten versucht, lieber einem einzelnen Patienten 50 Sitzungen zu ermöglichen (Wert: ca. 4.095 Euro) als 10 Patienten jeweils 5 Erstgespräche (Wert: 3.105 Euro). Die Differenz beträgt immerhin 990 Euro (Anmerkung: Absolut gesehen fällt der Betrag niedriger aus, da die Kassenärztliche Vereinigung davon noch einen "Verwaltungskostenanteil" einbehält). Da Bei Privatversicherten gibt es übrigens KEINEN finanziellen Unterschied zwischen "Erstgesprächen" und "Therapiesitzungen". Wie verrückt der Umgang mit "probatorischen Sitzungen" schon lange ist, zeigte sich vermutlich am deutlichsten im Januar 2005: Damals gab es in Nordrhein von der IKK für eine 50minütige probatorische Sitzung nur 87 Cents (!!!) und von der AOK Nordrhein immerhin 4,69 Euro. Die seltsame Preisstaffelung bei probatorischen Sitzungen widerspricht jeglichem ökonomischen Denken und dürfte ziemlich einmalig sein. So erstatten einige private Versicherung mit zunehmender Sitzungszahl den Versicherungsnehmern immer weniger. Diese Petition wendet sich bewusst an die Politik, da ärztliche und psychologische Psychotherapeuten eine Minderheit sind. Auf die Verhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen einerseits und Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits (sowie auf die Verteilung des "Gesamthonorars" unter den verschiedenen Leistungserbringern) haben sie so gut wie keinen Einfluss. Das zeigt der Umstand, dass die oben erwähnten beschämend niedrigen Honorare (87 Cents für fast eine Stunde Therapie im Fall der IKK) bis heute nicht durch eine "Nachzahlung" korrigiert wurden.
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